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Art. 17 · Kabisgartenzone
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 13
Die Kabisgartenzone umfasst das als Pflanzgärten benutzte Land.
In der Kabisgartenzone sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die für die Bewirtschaftung notwendig sind. Die Dimension ist auf maximal 2.00 m Höhe, 1.50 m Breite und 1.50 m Tiefe beschränkt.
Freihaltezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.