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Art. 16 · Zone für Park- und Gartenanlagen

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 12

Die Zone für Park- und Gartenanlage ist für die Erhaltung und Schaffung von Park- und Gartenanlagen bestimmt.

Eingeschossige Gebäude sowie Anlagen, welche der Nutzung oder Bewirtschaftung der Anlagen dienen und dem Zonenzweck nicht widersprechen, sind zulässig. Die Benützung zu Wohnzwecken ist untersagt.

46Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023 12

Zone übriges Gemeindegebiet

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.