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Art. 15 · Freizeitzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 12

Die Freizeitzone umfasst Sport- und Spielplätze sowie die dazugehörigen Bauten und Anlagen.

Für Hochbauten richtet sich die Bemessung des Grenzabstandes, der Gebäudelänge und Gebäudehöhe nach den Bestimmungen der Wohnzone II.

Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen.

Zone für Park- und Gartenanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.