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Art. 13 · Campuszone
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 11
Die Campuszone ist bestimmt für
–Wohnen im Alter (Alters- und Pflegeheim, Alterswohnungen, betreutes Wohnen, usw.)
–Fremderziehung und Schulung von Kindern und Jugendlichen
–Bildung im Höheren Fachschulbereich
–Dienstleistungsbetriebe (Verwaltung)
–Wohnen
–mässig störende Gewerbebetriebe.
45Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 617 vom 5. Juli 2022 11
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.