← BZO Chur · Inhaltsverzeichnis

Art. 59 · Ausnützungsziffer (AZ)

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 18

a)Grundsatz

1Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche (GF) der Gebäude und der anrechenbaren Grundstücksfläche (GSF). Sie wird wie folgt berechnet: anrechenbare Geschossfläche (GF) Ausnützungsziffer (AZ) = anrechenbare Grundstücksfläche (GSF)

2Die massgebenden AZ sind im Zonenschema festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.