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Art. 4 · b) Aufgaben
BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 2
1Die Baukommission beurteilt Baugesuche in der Altstadt, in Gebieten mit besonderer Wohnqualität und von Inventarbauten sowie Baugesuche mit Ausnahmebewilligungen und Einsprachen. Zudem beurteilt sie Quartierpläne, Arealpläne und Vorentscheide. Sie stellt der Baubehörde Antrag.
2Die Baukommission kann zuhanden der Baubehörde Änderungen der Grundordnung vorschlagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.