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Art. 16 · Stacheldrahtzäune

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 5

Stacheldrahtzäune sind auf dem gesamten Stadtgebiet untersagt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.