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Art. 7644 · IAllgemeinesGeltungsbereich und ZweckArt. 1

BZO Baugesetz der Gemeinde Bonaduz · S. 5

1Das Baugesetz gilt für das ganze Gemeindegebiet. Es dient der zielgerichteten räumlichen Entwicklung des Siedlungs- und Landschaftsraums im kommunalen und regionalen Zusammenhang und regelt das Bau- und Planungswesen, soweit die Gemeinde hierfür zuständig ist.

2Bei Planungen und bei der Erteilung von Baubewilligunge n sind neben den kom-munalen Vorschriften die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts einzuhalten.Regionale Zusammenarbeit

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.