Art. 84 · Erschliessungsetappen
BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 34
Grund- und Groberschliessung werden in zwei Erschliessungsetappen unterteilt. Der Gemeinderat sorgt nach der Entwicklung und Einholung der erforderlichen Kredite für die zeitgerechte Ausführung der Erschliessungsanlagen der ersten Etappe. Anlagen der zweiten Erschliessungsetappe werden erstellt, wenn ein ausgewiesener Bedarf besteht. Ausserdem kann der Gemeinderat die Erschliessung der zweiten Etappe davon abhängig machen, dass ein allfälliger Gemeindeanteil an der Finanzierung von den Grundeigentümern bis zur Umteilung der Anlage in die erste Etappe zinslos vorfinanziert wird. Thusis, BauG Seite 28 4.2. Projektierung, Ausführung und Unterhalt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.