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Art. 65 · Bahnhofzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 26

Das Bahnhofareal umfasst die der Bahn gehörenden Bauten und Anlagen sowie Grundstücke im Bahnhofbereich. Im Bahnareal dürfen nur Bauten und Anlagen erstellt werden, die dem Bahnbetrieb dienen. Dazu gehören technische und kommerzielle Einrichtungen der Bahn (Umsteige- bzw. Umladeanlagen, Bahnanlagen) sowie alle Einrichtungen für den Reisebedarf und die Wohnungen für das Bahnpersonal. Es gelten sinngemäss die Vorschriften der Eisenbahngesetzgebung. Bahnfremde Bauten und Anlagen, d.h. Drittnutzungen wie Büro und Gewerbeanlagen, Läden, Mietwohnungen, kulturelle Einrichtungen dürfen innerhalb des im Zonenplan abgegrenzten Bahnhofbereiches nur aufgrund eines Quartierplanes und im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahren errichtet werden. 3.1.4. Zonenordnung Art.66 * Zonenschema (siehe auch Zonenschema im Anhang) Die Bauweise und das Mass der Nutzung in den Bauzonen richten sich nach dem Zonenschema und den zugehörigen Begriffsbestimmungen. Das Zonenschema bestimmt ferner für jede Bauzone den zulässigen Emissionsgrad von Bauten und Anlagen. Liegt ein Grundstück in verschiedenen Bauzonen, sind die Ausnützungsziffer, die Grenzabstände und die Emissionsbeschränkungen in jeder Zone für die dort gelegenen Gebäudeteile einzuhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Zone, in welcher der grössere Teil des Gebäudes liegt. Thusis, BauG Seite 20

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.