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Art. 13 · Genereller Gestaltungsplan

BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 9

Der Generelle Gestaltungsplan ordnet die Gestaltung und Erhaltung der Bauten oder Baugruppen, der Siedlung und der Landschaft. Der Generelle Gestaltungsplan bestimmt die geschützten und erhaltenswerten Bauten und Baugruppen. Thusis, BauG Seite 3

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.