Art. 122 · Rechtsmittel
BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 41
Entscheide und Verfügungen der Baubehörde können innert 10 Tagen seit Mitteilung beim Gemeinderat durch Rekurs angefochten werden. Der Rekurs hat aufschiebende Wirkung. Die Rekursentscheide des Gemeinderates können innert 20 Tagen seit schriftlicher Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden durch Rekurs angefochten werden. Entscheide und Bussverfügungen der Baubehörde sowie Rekursentscheide des Gemeinderates sind schriftlich auszufertigen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Art. 123 * Inkrafttreten Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme an der Urnenabstimmung und mit Genehmigung durch die Regierung in Kraft. Dieses Baugesetz ist auf alle Baugesuche und Planungen anwendbar, die bis zum Inkrafttreten noch nicht bewilligt bzw. genehmigt sind. Thusis, BauG Seite 35 Mit dem Inkrafttreten dieser Baugesetzes werden sämtliche ihr widersprechenden früheren Vorschriften der Gemeinde, insbesondere
–der Bebauungsplan vom Jahre 1968
–die Bauordnung vom 6.7.1975 / 3.11.1975 sowie sämtliche seither beschlossenen Teilrevisionen -der Zonenplan vom 6.7.1975 / 3.11.1975 sowie sämtliche seither beschlossenen Teilrevisionen aufgehoben. Thusis, BauG Seite 36 Zonenschema Art. 66 * Zone Ausnützungsziffer Grenzabstand Gebäudehöhe Firsthöhe Emmissionsgrad
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.