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Art. 8.5 · 8.5. Qualitätssicherung

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 30 · Original-PDF

Fachberatung

1Die Baubewilligungsbehörde kann unabhängige und in Gestaltungs- oder anderen im Baubewilligungsverfahren relevanten Fragen ausgewiesene Fachleute beiziehen, welche die Baubewilligungsbehörden und, sofern von diesen gewünscht, auch die Bauwilligen in allen Fällen beraten, die für das Orts- und Landschaftsbild von Bedeutung sind oder spezielle baurechtliche und gestalterische Fragen aufwerfen.

2Die Fachberatung formuliert im ordentlichen Baubewilligungsverfahren Empfehlungen zu Handen der Baubewilligungsbehörde oder zu Handen des Gemeinderats insbesondere in den folgenden Fällen: a Bewilligung von Einzelvorhaben in ZPP vor Erlass der Überbauungsordnung; b Beurteilung von Vorhaben, welche die Gestaltungsfreiheit in Anspruch nehmen; c Beurteilung von Überbauungsordnungen, die einen Nutzungsbonus aus gestalterischen Gründen beanspruchen; d Veränderungen in den Wohnzonen Q (Art. 9), die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der bestehenden Bauten haben; e Umbau, Erweiterung und Ersatz von erhaltenswerten Bauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.