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Art. 2017 · Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Zollikofen

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 2 · Original-PDF

2017

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Zollikofen,

gestützt auf

Art. 34 und Art. 55 lit. b der Gemeindeverfassung vom 30. November 2003 (SSGZ 101.1)

auf Antrag des Grossen Gemeinderates,

beschliessen:

I. Geltungsbereich

1. Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

1Das Baureglement umfasst kommunales Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Das übergeordnete Recht geht vor und ist vorbehalten. Sachlicher Geltungsbereich

2Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet. In besonderen baurechtlichen Ordnungen gilt es nur, soweit das Baureglement dies ausdrücklich bestimmt, die besondere Ordnung darauf verweist oder wenn sie einen zwingend regelungsbedürftigen Sachverhalt nur ungenügend regelt. Räumlicher Geltungsbereich

II. Nutzungszonen

2. Wohn-, Misch- und Nutzungszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.