Art. 13.2 · 13.2. Parkierung
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 35 · Original-PDF
Grundsatz
Für Abstellplätze (Auto und Zweiräder) gelten die Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung und der kantonalen Bau45- sowie Strassengesetzgebung46, die Bestimmungen des Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen sowie die folgenden Bestimmungen. Die Normen der Vereinigung der schweiz. Strassenfachleute47 gelten darüber hinaus als Richtlinien. Ersatzabgabe
1Wird die Bauherrschaft von der Pflicht, Abstellplätze bereitzustellen, ganz oder teilweise befreit, hat sie der Gemeinde eine Ersatzabgabe zu entrichten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.