Art. 13.1 · 13.1. Erschliessung
BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 34 · Original-PDF
Detailplanungspflicht
Die Neuanlage und der Ausbau von Detailerschliessungsanlagen erfordern eine Überbauungsordnung. Der Gemeinderat kann von einer Überbauungsordnung absehen, wenn die zweckmässige und den Bestimmungen der Bauverordnung44 entsprechende Gestaltung der Detailerschliessung tatsächlich und rechtlich gesichert ist.
1Die Planung, Projektierung und Gestaltung sowie der Bau und die Änderungen von Verkehrsanlagen richten sich nach den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden. Dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist besondere Beachtung zu schenken. Massgebend sind die Verkehrsrichtplanung der Gemeinde, die entsprechenden kommunalen Reglemente sowie die Normen des SIA und VSS. Gestaltung, technische Anforderungen
43Abteilung Naturförderung
44Art. 3ff BauV.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.