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Art. 37 · Gewässer/Quellen

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 27 · Original-PDF

1Die natürliche Ufervegetation ist geschützt und in ihrem Wert zu erhalten und eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung und eine naturnahe Grünraumgestaltung an Gewässern und Quellen ist anzustreben.

2Nicht gefasste Quellen und die dazugehörigen Quellfl uren sind geschützt und in ihrem Bestand zu erhalten (keine Überschüttung). Bei Wegbauten, Rodungen etc. sind entsprechende Schutzmassnahmen vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.