Art. 15 · Aussenraumgestaltung und Siedlungsökologie
BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 19 · Original-PDF
1Auf vorhandene Bäume und Hecken ist Rücksicht zu nehmen. Bäume, die einem Bauvorhaben weichen müssen, sind wenn möglich zu ersetzen. Die Gemeindebaubehörde kann (Baum-) Bepfl anzungen verlangen, wenn dies für das Ortsbild erforderlich ist.
2Bei der Neuanlage und Umgestaltung von Bepfl anzungen/Grünfl ächen sind geeignete Massnahmen zur Förderung und Entwicklung einer vielfältigen Pfl anzen- und Tiergemeinschaft zu ergreifen. Standortgerechten, einheimischen Pfl anzenarten, Naturwiesen u.a. ist dabei der Vorzug zu geben. Die Baupolizeibehörde kann anordnen, dass Ziergehölze, die Träger von Pfl anzenkrankheiten sein können, entfernt werden müssen (z.B. Zierwacholder, Cotoneaster). Dieser allgemeine Baugestaltungsgrundsatz sowie die allgemein gehaltenen Gestaltungsregelungen ersetzen detailliertere Regelungen. Dies setzt voraus, dass sowohl die Projektverfassenden wie auch die Baubewilligungsbehörden das Umfeld des Bauvorhabens analysieren und den ihnen durch die offene Formulierung gegebenen Spielraum verantwortungsbewusst interpretieren. Dazu dienen die Kriterien in Abs. 2 und die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung der Gesamtwirkung. Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartier- oder Strassenbild prägen. Dazu gehören u.a. (Beispiele):
–der intakte Vorgartenbereich mit durchgehenden Einfriedungen,
–die Durchgrünung mit standortgerechten Sträuchern und Bäumen,
–die Bauern- und Obstbaumgärten im Ortsbilderhaltungsgebiet. Beispiele von ökologischen Massnahmen im Siedlungsraum: Trockenmauern Tümpel artenreiche Hecken Ruderalstandorte (Sand- und Kiesflächen) Kleinstrukturen (Stein- und Asthaufen, Totholz etc.) Naturwiesen Dach- und Fassadenbegrünungen Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten (Wildbienen) Naturnahe Retentions- und Versickerungsflächen 34 35
3Der Siedlungsübergang zur Landwirtschaftszone sowie zum Wald und insbesondere zum Landschaftsschutzgebiet ist naturnah auszubilden. In der Regel sind Böschungen anzulegen und Stützmauern zu vermeiden. Terrainveränderungen sind unter Wahrung der charakteristischen Geländeformationen so anzulegen, dass sie sich unauffällig in den Landschafts- und Siedlungsraum einfügen und ein weicher Übergang zu den Nachbargrundstücken entsteht.
4Wo immer möglich ist das Meteorwasser auf der Parzelle versickern zu lassen oder dessen Abfl uss durch Retentionsmassnahmen zu verzögern.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.