Art. 3 · Zuständigkeit
BZO Baureglement Gossau SG · S. 4 · Original-PDF
1+2) Der Stadtrat ist zuständig für die Ortsplanung.
Die Baukommission ist die Baupolizeibehörde der Stadt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern.
Die Baukommission ist zuständig für die baupolizeilichen Bewilligungen, Verfügungen und Kontrollen, insbesondere in den Bereichen Bau- und Strassenwesen, Gewässerschutz, Brandverhütung sowie Umweltschutz.
Abs. 4 gestrichen2
Das Hochbauamt übt die Aufsicht im Zuständigkeitsbereich der Baukommission aus. Es bereitet die Geschäfte der Baukommission vor. Es vollzieht die Beschlüsse von Stadtrat und Baukommission. 5 II. Planungsrecht 1. Planungsgrundlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.