← BZO Gossau · Inhaltsverzeichnis

Art. 2 · Zielsetzung

BZO Baureglement Gossau SG · S. 4 · Original-PDF

Das Baureglement und der Zonenplan bezwecken:

a)eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens;

b)eine ansprechende Ortsgestaltung;

c)eine architektonische Gestaltung mit angemessenem Bezug zu Nachbarbauten;

d)einen sinnvollen Heimat-, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz;

e)die Gewährleistung gesunder Wohnungen und Arbeitplätze;

f)eine geordnete Siedlungsentwicklung;

g)einen ökonomischen Einsatz der öffentlichen Mittel, insbesondere bei der Erschliessung von Baugebieten;

h)den Schutz der Bevölkerung vor übermässigen Einwirkungen durch Bauten und Anlagen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.