Art. 2 · Zielsetzung
BZO Baureglement Gossau SG · S. 4 · Original-PDF
Das Baureglement und der Zonenplan bezwecken:
a)eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens;
b)eine ansprechende Ortsgestaltung;
c)eine architektonische Gestaltung mit angemessenem Bezug zu Nachbarbauten;
d)einen sinnvollen Heimat-, Natur-, Landschafts- und Umweltschutz;
e)die Gewährleistung gesunder Wohnungen und Arbeitplätze;
f)eine geordnete Siedlungsentwicklung;
g)einen ökonomischen Einsatz der öffentlichen Mittel, insbesondere bei der Erschliessung von Baugebieten;
h)den Schutz der Bevölkerung vor übermässigen Einwirkungen durch Bauten und Anlagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.