← BZO Wil · Inhaltsverzeichnis

Art. 42

BZO Baureglement Wil SG · S. 21 · Original-PDF

1Als Kleinbauten gelten Bauten, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Grundfläche höchstens 6,00 m2 Dachfläche höchstens 10,00 m2 Gebäudehöhe höchstens 2,00 m Firsthöhe höchstens 2,50 m bei Pultdach die der Grenze zugewandte Seite höchstens 2,00 m nicht der Ausnützungs- bzw. Baumassenziffer anrechenbar nicht der Ausnützungs- bzw. Baumassenziffer anrechenbar

2Es gilt ein minimaler Grenzabstand von 1,00 m. 21

3Art. 40 Abs. 4 und 5 gelten sinngemäss.

4Die maximale Anzahl pro Grundstück ist auf eine Kleinbaute beschränkt.

Bauten unter Terrain

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.