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Art. 20 · Abstand zu Zonengrenzen
BZO Baureglement Uzwil · S. 6 · Original-PDF
Abstand zu Zonengrenzen Bauten haben gegenüber der Landwirtschafts- und der Grünzone den kleinen Grenzabstand einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.