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Art. 31
BZO Baureglement Flawil · S. 20 · Original-PDF
1Bei Flachdachbauten wird die Gebäudehöhe an der Oberkante der Fassadenbrüstung gemessen.
2Bei Pultdächern darf die höhere Gebäudeseite die maximal zulässige Gebäudehöhe nicht überschreiten. Gebäudehöhe Flach- und Pultdächer
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.