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Art. 16 · Ausfahrten und Vorplätze

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 11 · Original-PDF

1Ausfahrten dürfen höchstens 15% Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus wenigstens 2.0 m horizontal verlaufen. Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für die Auslegung der Vorschriften werden die Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) angewendet. Art. 16 Ausfahrten und Vorplätze

1Ausfahrten dürfen höchstens 15% Gefälle aufweisen. Sie müssen von der Fahrbahngrenze aus wenigstens 2.0 m horizontal verlaufen. Die einzuhaltenden Sichtzonen sind so zu dimensionieren, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Für die Auslegung der Vorschriften werden die Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) angewendet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.