Art. 14 · Hygiene, Abstellflächen
BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 11 · Original-PDF
1Die lichte Raumhöhe beträgt für Aufenthaltsräume mindestens 2.3 m, für Einstell- und Kellerräume mindestens 2.1 m. Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über mindestens 6 m2 einzuhalten.
2Die Bodenfläche von Wohn- und Schlafräumen hat mindestens 10 m2 zu betragen.
3Das Rahmen-Lichtmass der Fensterflächen von Wohn-, Schlafund Arbeitsräumen hat mindestens 10% der Bodenfläche zu betragen. Innenliegend dürfen Küchen, Bad- und WC-Räume errichtet werden. In diesem Fall müssen die genannten Räume eine ausreichende künstliche Belüftung und Belichtung aufweisen.
4Die Mehrzahl der Wohn- und Schlafräume einer Wohnung darf nicht gegen Norden orientiert sein.
5Bei Mehrfamilienhäusern ist für jede Wohnung ein Abstellraum von mindestens 5% der anrechenbaren Geschossfläche, im Minimum 5 m2, zu schaffen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.