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Art. 100 · StrG

BZO Baureglement Gemeinde Neckertal · S. 11 · Original-PDF

Grundsätze

SN 640 050
Grundstückzufahrten
SN 640 273

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 11) verbindlich lesbar.

Sichtzonen Gemeinde Neckertal Baureglement 12

2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.0 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern.

3Auf Kantonsstrassen darf nur vorwärts eingefahren werden, entsprechende Wendemöglichkeiten für Personenwagen sind auf dem eigenen Grundstück zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.