Art. 4 · Rechtswirkung
BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 13 · Original-PDF
Strassenabstand Normen SN 640 273a Sichtverhältnisse
3Wo keine Baulinien bestehen, haben Bauten und Anlagen folgende Mindestabstände einzuhalten:
–Kantonsstrassen
4.0 m
–Gemeindestrassen 1. + 2. Klasse 3.0 m mit Trottoir
4.0 m ohne Trottoir
–Gemeindestrassen 3. Klasse 3.0 m
–Gemeindewege
3.0 m Bei Gemeindewegen kann der Abstand bis höchstens 1.0 m verringert werden, wenn die Nutzung des Weges nicht eingeschränkt wird. Strasse Trottoir Strassenabstand Strassenabstand
4Bauwerke für den Lärmschutz sowie mindestens dreiseitig offene Parkierungsanlagen dürfen bis maximal 1.0 m an Gemeindestrassen und Gemeindewege gebaut werden.
5Für Stützmauern, Einfriedungen, Lebhäge und dergleichen ist zur Gewährleistung der Schneeräumung und Verkehrssicherheit ein Strassenabstand von mindestens 0.60 m sicherzustellen. Lebhäge sind zwingend auf den vorgeschriebenen Mindestabstand zurückzuschnei den.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.