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Art. 4 · Rechtswirkung

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 13 · Original-PDF

Strassenabstand Normen SN 640 273a Sichtverhältnisse

3Wo keine Baulinien bestehen, haben Bauten und Anlagen folgende Mindestabstände einzuhalten:

–Kantonsstrassen

4.0 m

–Gemeindestrassen 1. + 2. Klasse 3.0 m mit Trottoir

4.0 m ohne Trottoir

–Gemeindestrassen 3. Klasse 3.0 m

–Gemeindewege

3.0 m Bei Gemeindewegen kann der Abstand bis höchstens 1.0 m verringert werden, wenn die Nutzung des Weges nicht eingeschränkt wird. Strasse Trottoir Strassenabstand Strassenabstand

4Bauwerke für den Lärmschutz sowie mindestens dreiseitig offene Parkierungsanlagen dürfen bis maximal 1.0 m an Gemeindestrassen und Gemeindewege gebaut werden.

5Für Stützmauern, Einfriedungen, Lebhäge und dergleichen ist zur Gewährleistung der Schneeräumung und Verkehrssicherheit ein Strassenabstand von mindestens 0.60 m sicherzustellen. Lebhäge sind zwingend auf den vorgeschriebenen Mindestabstand zurückzuschnei­ den.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.