← BZO Bütschwil-Ganterschwil · Inhaltsverzeichnis
Art. 18 · Gebäudehöhe | Firsthöhe
BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 7 · Original-PDF
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen dürfen nur Bauten und Anlagen errichtet werden, die öffentlichen Interessen dienen. Die Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen richtet sich nach deren Zweck und wird durch die Bauverwaltung und den Gemeinderat situationsgerecht festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.