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Art. 5 · mit Mehrausnützung

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 3 · Original-PDF

mit Mehrausnützung

1Für Gesamtüberbauungen kann in der Kernzone und in den zwei- bis viergeschossigen Zonen aufgrund eines Überbauungsplanes eine Mehrausnützung gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Seite 3

a)Auf dem Überbauungsareal ist eine Gesamtüberbauung zu realisieren, die in gestalterischer und funktioneller Hinsicht besser ist als bei der Regelbauweise.

b)Die Überbauung hat eine überdurchschnittlich gute architektonische, grundrissliche und verkehrstechnische Gestaltung aufzuweisen.

c)Mindestens 60 % der Abstellflächen für Motorfahrzeuge sind als unterirdische Einstellplätze oder in Garagen zu realisieren.

d)Es müssen grössere zusammenhängende Grünflächen und Kinderspielplätze geschaffen werden.

e)Das Projekt hat sich besonders gut in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen.

2Die Mehrausnützung kann nur für ein konkret vorliegendes Projekt und nur dann gewährt werden, wenn die Ausführung der ganzen Überbauung gesichert ist. Naturgefahren

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.