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Art. 47

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 16 · Original-PDF

1Bauliche Veränderungen sind in den Plänen durch Farbe zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe. Kanalisationsprojekt: Schmutzwasser = rot f Meteorwasser = blau.

2Die Unterlagen des Baugesuches sind in dreifacher Ausfertigung im Normformat A4 (210 x 297 mm) einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein. Ergänzende Unterlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.