Art. 46
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 15 · Original-PDF
1Für das Baugesuch ist ein von der Bauverwaltung erhältliches Formular zu verwenden. Über den Umfang des Baugesuches, bzw. der vorzulegenden Pläne oder Unterlagen für kleinere Bauvorhaben entscheidet die Bauverwaltung.
2Das Baugesuch ist der Bauverwaltung zuhanden der Baubehörde einzureichen und hat zu enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist; b)Ausnützungsberechnung mit Schemaplan;
c)Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplankopie) mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der beabsichtigten Anlage der Motorfahrzeugabstellflächen, der Zufahrtsstrassen und Wege und der Werkleitungen. Der Umfang der nachgeführten Situation hat sich auch auf die Umgebung von mindestens 30 m von der geplanten Baute oder Anlage zu erstrecken.
d)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1: 100 oder 1 :50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen; in einem Plan ist die Umgebungsgestaltung mit Kinderspielplätzen, Autoabstellplätzen, Zufahrten, Stützmauern, Einfriedungen, Bepflanzung, Terraingestaltung, usw. darzustellen.
e)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1 :50 mit Angabe der Höhenkoten, des gewachsenen und gestalteten Terrains bis an die Grundstücksgrenzen sowie des Niveaupunktes mit der Meereshöhe;
f)Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und -gefälle usw. (nach den Richtlinien des Verbandes Schweizerischer Abwasserfachleute);
g)auf Verlangen Kaminpläne im Massstab 1 :50;
h)Schutzraum-Eingabe nach gesetzlichen Vorschriften;
i)besondere Ölfeuerungs- und Tankanlageeingabe;
j)Nachweis über genügende Wärmeisolation gemäss Energieverordnung;
k)Emissionserklärung gemäss Luftreinhalteverordnung; 1) Nachweis über genügende Schallisolation mit Angaben gemäss Lärmschutzverordnung.
3Bei allen Fassaden- und Dachänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Gebäudeansicht samt den vorgesehenen Änderungen dargestellt ist. Bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten einzubeziehen. Seite15 Darstellung des Baugesuches
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.