Art. 40 · Kinderspielplätze
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 13 · Original-PDF
1Beim Bau von Mehrfamilienhäusern mit sechs und mehr Wohnungen sind auf dem Baugrundstück genügend besonnte und gegen den Verkehr gesicherte Kinderspielplätze in der Grösse von mindestens 1/6 der anrechenbaren Wohngeschossfläche zu erstellen. Kleinwohnungen mit ein bis zwei Zimmern werden nicht angerechnet.
2Ein Viertel der Spielfläche ist als befestigte Fläche zu erstellen. Dabei können sinnvoll gestaltete Wege und Plätze, welche sich für das Spiel eignen, angerechnet werden.
3Sind Ersatzabgaben im Sinn von Art. 74 des Baugesetzes zu leisten, so betragen diese Fr. 120.- pro m2 fehlende Platzfläche (Zürcher Index der Wohnbaupreise; Gesamtindex per 01.04.2007: 106.2 Punkte; Basis April 2005). Die Ersatzabgaben sind zweckgebunden für die Erstellung öffentlicher Kinderspielplätze zu verwenden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.