Art. 35 · Mindestmasse
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 12 · Original-PDF
1Als Aufenthaltsräume gelten Wohn-, Schlaf-, Arbeits- und Spielräume sowie Küchen.
2Die lichte Raumhöhe in Wohnungen muss für Aufenthaltsräume mindestens 2.30 m betragen. Bei nicht waagrechter Decke ist die lichte Raumhöhe über mindestens 5.00 m
2Deckenfläche (horizontal gemessen) einzuhalten.
3Die Bodenfläche für Aufenthaltsräume muss mindestens 10 m2 betragen. Das Lichtmass von Fensterflächen in Aufenthaltsräumen muss mindestens 1/10 der Bodenfläche betragen.
4Balkongeländer und Brüstungen von begehbaren Flachdächern haben eine Mindesthöhe von 1.00 m aufzuweisen. Die Empfehlungen des SIA über Geländer, Brüstungen und Handläufe gelten als wegleitend. Abstell- und Kel-
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.