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Art. 2 · Zielsetzung
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 3 · Original-PDF
Das Baureglement bezweckt:
a)die Förderung der planmässigen Überbauung und sinnvollen Nutzung des Bodens
b)eine ansprechende Ortsgestaltung;
c)einen sinnvollen Heimat- und Landschaftsschutz;
d)die Schaffung von Grundlagen, um Bauten und bauliche Anlagen den Erfordernissen der Sicherheit, der Hygiene und des Verkehrs anzupassen
e)eine rationelle und sparsame Energieverwendung
f)den Schutz vor übermässigen Einwirkungen durch Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.