Art. 18 · Grünzone
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 7 · Original-PDF
1In der Grünzone "Erholung GE" dürfen Bauten und Anlagen nur soweit erstellt werden, als es der unmittelbare Erholungs- und Freizeitzweck erfordert.
2In der Grünzone "Freihaltung GF" sind keine oberirdischen Bauten zulässig. Anlagen dürfen nur soweit erstellt werden, als sie dem Unterhalt im Sinne des Zonenzwecks dienen.
3Die Grünzone "Schutz GS" dient der Erhaltung von Lebensräumen geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist unzulässig, deren Lebensbedingungen durch Massnahmen oder Eingriffe zu beeinträchtigen. Bauten und Anlagen sind nur zulässig, soweit sie der Schutzzweck erfordert. Landwirtschaftszone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.