Art. 11 · Industriezonen
BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 5 · Original-PDF
1In Industriezonen 1 und 1 K sind auch Industrie- und Gewerbebetriebe zulässig, die erhebliche Immissionen zur Folge haben oder ausserordentliche Baumasse aufweisen und deshalb in einer anderen Zone nicht gestattet sind. Die Anordnung von Schutzmassnahmen, die nach der Erfahrung notwendig, Seite 5 nach dem Stande der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, bleibt vorbehalten. Wohnbauten sind für standortgebundenes Personal zulässig.
2Innerbetriebliche Gebäudeabstände können bis auf 6.00 m reduziert werden, sofern nicht feuerpolizeiliche, gesundheitspolizeiliche oder andere öffentliche Interessen dagegen sprechen.
3Für separate Wohnhäuser gelten die Vorschriften der Wohnzone W2b.
4In der Industriezone für "Kieswerkareal 1 K" sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die in einem direkten Zusammenhang mit der Lagerung, Aufbereitung und Auslieferung von Kies und Beton stehen. Wohnbauten für Betriebsinhaber und standortgebundenes Personal sind zulässig Gebiete mit bestimmter Nutzungsarten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.