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Art. 77 · Ausnahmebewilligungen

BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 21

Art 52 Sicherheit Materialien dem Standort und der Umgebung der Baute Rechnung Art·. 93ff Verunstaltungsgebot zu tragen. Art. 97ff besonderer Schutz

2Die Dachneigung von Satteldächern darf - vorbehältlich einer besonderen Regelung in einzelnen Zonen - nicht weniger als 20 Grad und nicht mehr als 45 Grad betragen.

3Flachdächer dürfen eine maximale Neigung von 5 Grad, Pultdächer eine maximale Neigung von 20 Grad aufweisen.

4Dachaufbauten und Dachflächenfenster sind architektonisch gut zu gestalten. Dacheinschnitte sind nicht gestattet.

5Die Ausdehnung von Dachaufbauten und Dachflächenfenster ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dabei sind Dachaufbauten bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis zu einem Zehntel der Dachflächenansicht zulässig. Bei einer Kombination sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie höchstens eine halbe Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen. Ansicht Dachfläche L1 : … - ... ; L3 … ► Schleppgaube Giebellukame Dachflächenfenster Lang& (FLJ __ ► LMg&(GL) :, f FL x H F1 + F2 FL = Fassadenlänge Gl = Gebäudelänge F3 ,; fo-FLxH FI + F2 • F3 :; fö Fl x H Längenregel: L 1 + L2 + L3 = max. halbe Länge der Gebäudeseite (GL)

6Technisch notwendige Bauteile und Anlagen wie zum Beispiel Treppenhäuser, Liftschächte, Fassadenabschlüsse (Brüstungen) und Kamine sowie Antennen, Solarzellen und Sonnenkollektoren, etc. sind so in die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung zu integrieren, dass das Orts- und Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird. ERR Raumplaner FSU SIA 08.12 2009 21 B e 1 e mei d s u i w i e u

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.