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Art. 47

BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 22

m.Bei nicht waagrechter Decke ist das Mindestmass der lichten Raumhöhe über mindestens 50 % der Bodenfläche einzuhalten. BFU Richtlinien

3Das Lichtmass der Fensterflächen von Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräumen hat mindestens 10 % der Bodenfläche zu betragen. Innen liegend dürfen Küchen, Bad- und WC-Räume errichtet werden. In diesem Fall müssen die genannten Räume eine ausreichende künstliche Belüftung und Belichtung aufweisen. Ansonsten haben Aborte und Badezimmer die gleiche Fensterfläche aufzuweisen, wie sie für Aufenthaltsräume vorgeschrieben sind, mindestens aber 0.30 m2.

4Wohn- und Schlafräume dürfen nicht über Lichtschächte belichtet werden.

5Für jede Wohnung sind ausreichend grosse Abstellräume von 8 % der zu Wohnzwecken genutzten anrechenbaren Geschossfläche, wenigstens aber 5 m2 Bodenfläche bereitzustellen. In MehrfamilienE p I n e s u s 0 Hinweise Baureglement Gemeinde Nesslau Krurnrnenau häusern sind in der Nähe des Zugangs genügend grosse gemeinsame Abstellräume von mindestens 3 m2 je Wohnung für Fahrräder, Motorfahrräder oder Kinderwagen vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.