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Art. 102 · Erlass von Vorschriften

BZO Baureglement Nesslau-Krummenau · S. 20

Normen SN 640 050 Grundstückszufahrten SN 640 273 Sichtverhältnisse Merkblatt Parkieren entlang von Kantonsstrassen mind 2.0 m I◄ ► 1 0 , z ►11 ,201/1 ,5 /0 tf\9.\\,1~~ Fahrbahn -----i-1--:::::::--- 1) Einzelzufahrt 1 2l Sammelzufahrt' max 12., ,1--...__ , !O f 15%11

2Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.50 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. :;,;,ml½-- Sichtzonen gemäss vss Norm SN 640 273

3Auf die Kantonsstrasse darf nur vorwärts eingefahren werden. Garage "' .c ~ .c "' IL

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.