Art. 78 · Massgebendes Terrain
BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 15 · Original-PDF
PBG Massgebendes Terrain
1Als massgebendes Terrain gilt der natürliche oder, wenn dieser nicht mehr festgestellt werden kann, der bewilligte Geländeverlauf. Besteht kein bewilligter Geländeverlauf, wird vom natürlich gewachsenen Geländeverlauf der Umgebung ausgegangen.
2Das massgebende Terrain kann im Nutzungsplan abweichend festgelegt werden. Abbildung 4: Flächenkleinstes Rechteck für NP über massgebendem (gewachsenem) Terrain Abbildung 5: Niveaupunkt Abbildung 6: Niveaupunkt je Baute Abbildung 7: Niveaupunkt bei Terrassenhäusern ERR Raumplaner AG Gemeinde Gommiswald Beilage zum Baureglement Seite 6
1.3 Grössenbeschränkungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.