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Art. 76a · Unterirdische Bauten

BZO Baureglement der Gemeinde Gommiswald · S. 14 · Original-PDF

PBG Unterirdische Bauten Unterirdische Bauten sind unbewohnte und keinem regelmässigen Aufenthalt von Personen dienende Bauten oder Bauteile, die mit Ausnahme von notwendigen Zugängen und Zufahrten sowie der Geländer und Brüstungen unter dem natürlich gewachsenen oder dem gestalteten Terrain liegen. Abbildung 2: Oberirdische Bauten Abbildung 3: Unterirdische Bauten  Baureglement: Art. 22 Klein- und Anbauten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.