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Art. 5 · Grundsätze

BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 3 · Original-PDF

1Bei der Projektierung von Bauten und Anlagen sind insbesondere die folgenden Grundsätze angemessen zu berücksichtigen: a) Gutes Einordnen der Bauwerke in die natürliche und gestaltete Umwelt b) Sorgfältiges architektonisches Gestalten im Sichtbereich des öffentlichen Raumes c) Besondere Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie von Betagten und Behinderten d) Boden- und energiesparendes, kompaktes Bauen bei nachhaltiger Energienutzung e) Streben nach Mehrfachnutzung von Flächen und Räumen, wo immer möglich und sinnvoll f) Verwenden umweltverträglicher und langlebiger Baumaterialien g) Fördern und vernetzen naturnaher Lebensräume in Siedlung und Landschaft und pflanzen einheimischer Gewächse h) Treffen aller zumutbaren baulichen und betrieblichen Massnahmen im Sinne der Vorsorge, um schädliche Einwirkungen auf die Umgebung möglichst gering zu halten und die Sicherheit von Personen und Sachen zu gewährleisten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.