Art. 4 · Rechtswirkung, Mitwirkung
BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 2 · Original-PDF
1Der Richtplan übt gegenüber dem Grundeigentum keine unmittelbare Rechtswirkung aus. Er bildet die Grundlage für die Ortsplanung und den Ausbau der Infrastruktur. Er ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.
2Der Zonenplan und die übrigen Planungsinstrumente können im Original bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Diese Pläne sind für die genaue Lage der Eintragungen verbindlich. 2 7.1-1
3Der Richtplan wird während 30 Tagen der Öffentlichkeit zur Einsicht unterbreitet. In dieser Zeit können sich alle zum Entwurf schriftlich äussern. Der Stadtrat nimmt mit der Beschlussfassung über den Richtplan zu den Einwendungen Stellung.
3Projektierung Art. 4 Strassenabstand ERR Raumplaner FSU SIA St. Gallen
Seite 7 von 22 Baureglement Rapperswil-Jon na * Gemäss Geneh hmigungsverfügun ng des Baudepart tementes des Kan ntons St.Gallen vo ERR Raumplane er FSU SIA St. Ga allen Januar 2013 3 om 09.03.2011 Seite 8 von 22 2 Art. 4 G 53 Hygie ene 32 Schal dschutznorm 47 Breite lschutz VKF e von Treppen , Korridoren, Türen adtschutzvero utzverordnung n ordnung g Altsta Schu Park platzbedarfs-R 22f Abste Reglement ellplätze für Zw
| 4 Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile | ||
|---|---|---|
| an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens | ||
| 60 m2 je Anbaute, die höchstens 3.5 m Gebäudehöhe und | ||
| höchstens 5.0 m Firsthöhe aufweisen. | ||
| 5 Nebenbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bau- | - | |
| körper mit einer Grundfläche von höchstens 60 m2 je Ne- | ||
| benbaute, die höchstens 3.5 m Gebäudehöhe und höchs | ||
| tens 5.0 m Firsthöhe aufweisen und mit dem Hauptge- | ||
| bäude nicht verbunden sind. | ||
| 6 Als Vorbauten gelten punktuell abgestützte wie nicht | ||
| abgestützte Bauteile, die über die Fassade vorspringen, | ||
| wie Balkone, Erker, Vordächer, Dachvorsprünge, Son- | ||
| nenschutzkonstruktionen und Vortreppen. Gegenüber | ||
| Kantonsstrassen bleiben die Bestimmungen des Stras- | ||
| sengesetzes vorbehalten. |
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