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Art. 23 · Baugesuch

BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 15 · Original-PDF

1Für das Baugesuch ist ein bei der Bauverwaltung erhältliches oder im Internet abrufbares Formular zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten: a) Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist, sowie Berechnung Ausnützungsziffer und Parkplatzzahl b) Vom Geometer erstellte und nachgeführte Grundbuchplankopie (Situationsplan) mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der beabsichtigten Anlage der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen und -wege c) Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben der Feuerungsanlagen, der Zweckbestimmung der einzelnen Räume und der Fenster- und Bodenflächen d) Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs sowie des Niveaupunktes in m.ü.M.; bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten in den Plan einzubeziehen e) Nachweise gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV), Lärmschutzverordnung (LSV) f) Plan über die Umgebungsgestaltung mit Zugängen, Parkplätzen, Kinderspielplätzen, Terraingestaltung, Bepflanzungen, Böschungen, Kehrichtabstellplätzen 15 7.1-1 g) Entwässerungseingabe (Schmutz- und Meteorwasser mit Angabe von Kaliber, Material, Gefälle und Höhen, Retention und Versickerung) h) Eingabe für Tank- und Feuerungsanlagen i) Eingabe für den baulichen Zivilschutz k) Nachweise gemäss Energieverordnung (EnV). 1.1 Die Unterlagen gemäss Bst. g–k können nach der eigentlichen Baueingabe eingereicht werden, wobei die erforderlichen Spezialbewilligungen bei Baubeginn vorliegen müssen.

2Für kleinere Bauvorhaben kann die Bauverwaltung den Umfang der einzureichenden Gesuchsunterlagen auf die notwendigen Bestandteile beschränken.

3Auf Verlangen der Bau- und Umweltkommission sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, Visualisierungen oder Modelle einzureichen. Die Bau- und Umweltkommission kann für schwierig zu beurteilende Bauten Gutachten einholen und bei Sondernutzungsplänen die Visierung verlangen.

4Die Baugesuchsunterlagen sind gemäss den Angaben des Baugesuchsformulars auszufertigen und auf Papier, gefalzt auf das Normalformat A4, einzureichen. Bauliche Veränderungen sind durch Farben zu kennzeichnen. Schwarz für bestehende, Gelb für abzubrechende und Rot für neue Bauteile. Die Unterlagen müssen vom Gesuchsteller, dem Projektverfasser und, sofern mit dem Gesuchsteller nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein.

5Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. 16 7.1-1

5Bauausführung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.