Art. 11 · Aussichtslagen
BZO Baureglement Stadt Rapperswil-Jona · S. 9 · Original-PDF
1Bei den im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen dürfen Bauten und Anlagen sowie Bepflanzungen nicht mehr als die Hälfte der Anstosslänge der Grundstücke längs der Aussichtsseite abdecken. Die Aussicht muss ab einer Höhe von 1.2 m gemessen ab gewachsenem Terrain dauerhaft gewährleistet sein. Art. 11 Aussichtslagen Bei den im Zonenplan bezeichneten Aussichtslagen dürfen Bauten und Anlagen sowie Bepflanzungen nicht mehr als die Hälfte der Anstosslänge der Grundstücke längs der Aussichtsseite abdecken. Die Aussicht muss ab einer Höhe von 1.2 m gemessen ab gewachsenem Terrain dauerhaft gewährleistet sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.