Art. 44 · Form des Baugesuches
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 25 · Original-PDF
Die Baugesuche sind mit amtlichem Formular mindestens dreifach einzureichen. Die Pläne sind im vorgeschriebenen Massstab darzustellen, auf Format A4 zu falten und vom Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser zu unterzeichnen. Das Baugesuch hat die im amtlichen Formular vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen zu enthalten.
Wenn es für die Beurteilung der Baueingabe notwendig ist, kann der Gemeinderat weitere ergänzende Unterlagen wie Fachgutachten, Farbmuster, Fotografien, Modelle, Pläne, Schattendiagramme, statische Berechnungen usw. verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.