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Art. 35 · Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutz

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 22 · Original-PDF

Bauten und Anlagen sind nach den Bestimmungen des Energiegesetzes und der dazugehörenden Verordnung so zu errichten, dass eine sparsame und rationelle Energieverwendung gewährleistet ist.

Beheizte Bauten sind gegen Feuchtigkeit genügend zu isolieren.

Hinsichtlich Schallschutz an Gebäuden gilt die Lärmschutzverordnung.

V.3 Erschliessungsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.