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Art. 31 · Unterirdische Bauten
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 19 · Original-PDF
Bauten gelten als unterirdisch, wenn sie das gewachsene Terrain um weniger als 50 cm überragen und unter das gemäss Art. 32 BauR gestaltete Terrain zu liegen kommen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.