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Art. 16 · Reklamen, Beschriftungen und Beleuchtungen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Uznach, Neudruck 2025 · S. 13 · Original-PDF

Reklamen, Beschriftungen und Beleuchtungen sind zulässig, wenn sie das geschützte Ortsbild nicht beeinträchtigen und sich in das Gesamtbild von Strassen, Gassen, Plätzen und Bauten gut einfügen.

Reklamen, Beschriftungen und Beleuchtungen sind nur im Erdgeschossbereich gestattet. Fremdreklamen sind nicht erlaubt.

V. Bauvorschriften

V.1 Überbauungsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.