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Art. 43 · VORSCHRIFTEN ZU VERKEHR UND UMGEBUNG
BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 24 · Original-PDF
Inkrafttreten
Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement in Kraft. Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieses Baureglements noch nicht erledigten Baugesuche unterliegen diesem Reglement.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.